Die Stiftungsinitiative Nachwuchsförderung an privaten Hochschulen (SNF) bietet Stipendien in zwei Förderbereichen an – im Rahmen der Talentförderung und im Rahmen der Nothilfeunterstützung.
Antragsberechtigt sind im Rahmen der Talentförderung sind Studieninteressierte, die
exzellente Bildungsleistungen (Schule/Ausbildung) und/oder ein außergewöhnliches gesellschaftliches Engagement gezeigt haben und
aufgrund ihrer sozialen und wirtschaftlichen Herkunft nicht die Möglichkeit zur Aufnahme eines studiengebührenpflichtigen Studiums an einer privaten Hochschule haben
Antragsberechtigt im Rahmen der Nothilfeunterstützung sind Studierende, die
an einer studiengebührenpflichtigen, privaten Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind und
in eine akute, unvorhersehbare finanzielle Notlage geraten sind und
aufgrund dieser Notlage ihre Studiengebühren (zeitweise) nicht mehr ganz oder teilweise aufbringen können.